DÜSSELDORF/NRW
Bei der Kontrolle von acht Shisha-Bars und drei Kneipen durch den städtischen Ordnungs- und Servicedienst (OSD) und die Polizei in der Nacht von Samstag, 26., auf Sonntag, 27. Januar, stellten die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes 81 Packungen unversteuerten Shisha-Tabak sicher. 35 Gäste der Betriebe mussten wegen Rauchens von Tabak je 35 Euro Verwarngeld zahlen. Gegen die Gastwirte werden wegen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz ebenfalls Ordnungsverfügungen verhängt.
In allen Betrieben wurden gewerbe- und gaststättenrechtliche Verstöße (Auflagenverstöße) festgestellt. Ein Betrieb wurde zwangsweise geschlossen, da keine Kassen- und Aufsichtsperson anwesend war. Weiterhin wurden Verstöße gegen die Spielverordnung festgestellt; zwei Unterhaltungsspielgeräte, vier Geldspielgeräte, ein Wettterminal und ein digitaler Spieletisch wurden versiegelt, da diese illegal betrieben wurden.
126 Verpackungen mit Shisha-Tabak wurden sichergestellt, weil der Tabak daraus ordnungswidrig trotz Steuerbanderole portionsweise verkauft wurde. Die Verfolgung übernimmt das Hauptzollamt Krefeld. Es gab zwei Verstöße gegen die Verpackungsverordnung. Getränkedosen und Flaschen wurden ohne Pfandsiegel verkauft.
Die guten Nachrichten: Keine Verstöße gab es gegen das Jugendschutzgesetz. In keinem Betrieb wurden minderjährige Gäste angetroffen. Auch wurde in keiner der Shisha-Bars erhöhte Kohlenmonoxid-Werte festgestellt.
Die Polizei stellte einen Menschen, der bei Eintreffen der Beamten die Flucht ergriffen hatte. Bei ihm wurden Drogen gefunden und sichergestellt. In zwei Betrieben wurden Menschen überprüft, die sich offensichtlich illegal in der Bundesrepublik aufhalten. Die Polizisten fertigten zwei Festnahmeanzeigen.
Gesamtergebnis Polizeieinsatz:
zwei Strafanzeigen (ein Mal Betäubungsmitteldelikt, ein Mal Urkundenfälschung)
26 Personenüberprüfungen
zwei Festnahmeanzeigen
ein Beobachtungs- und Feststellbericht
Hintergrund: OSD und Polizeieinsatz
Durch gezielte Kontrollen durch Mitarbeiter des Ordungs- und Servicedienstes sollte die Sicherheit der anwesenden Gäste vor erhöhten Kohlenmonoxid-Belastungen gewährleistet werden. Weiterhin sollten mögliche gewerbe- und gaststättenrechtliche Verstöße, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Nichtraucherschutzgesetz beweissicher geahndet werden. Der Einsatz des Ordnungsamtes wurde durch Kollegen der Polizei Düsseldorf begleitet, die zur Maßnahmensicherung eingesetzt waren.
(Quelle: Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf)